Gut Recht bedarf der Hilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur fairen und sachgerechten Wahrnehmung der Interessen unserer Klientel gehört schließlich die Kostenfrage. Diese stimmen wir auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gern mit Ihnen ab. 

Nachfolgend hierzu Erläuterungen:

  • Außergerichtliche Bemühungen rechnen wir nach Stundensätzen ab, die zwischen € 170,00 und € 220,00 liegen.
  • Es ist Ihnen auch unbenommen, in einzelnen Angelegenheiten mit uns ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Zum Beispiel ist die Formulierung eines Mietvertrages mit ca. € 250,00 zu vergüten, (incl. MwSt.)
  • Bei gerichtlichen Verfahren - z.B. im Zivil- oder Strafrecht - ist Gebührengrundlage das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Schließlich darf die Erstberatung des Verbrauchers € 226,10 (incl. MwSt.) nicht übersteigen.

Ein guter Rat zum Abschluss: „Sprechen Sie mit uns!“

Kontaktdaten

Rechtsanwältin Manuela Meißner
Grimmaer Straße 32
04552 Borna

Telefon: +49 (0)3433 203059
Telefax: +49 (0)3433 203023
E-Mail: info@rechtsanwaeltin-meissner.de

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