Zur fairen und sachgerechten Wahrnehmung der Interessen unserer Klientel gehört schließlich die Kostenfrage. Diese stimmen wir auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gern mit Ihnen ab.
Nachfolgend hierzu Erläuterungen:
- Außergerichtliche Bemühungen rechnen wir nach Stundensätzen ab, die zwischen € 170,00 und € 220,00 liegen.
- Es ist Ihnen auch unbenommen, in einzelnen Angelegenheiten mit uns ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Zum Beispiel ist die Formulierung eines Mietvertrages mit ca. € 250,00 zu vergüten, (incl. MwSt.)
- Bei gerichtlichen Verfahren - z.B. im Zivil- oder Strafrecht - ist Gebührengrundlage das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Schließlich darf die Erstberatung des Verbrauchers € 226,10 (incl. MwSt.) nicht übersteigen.